Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 § 1 Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Dienstleistungen, welche Spurensucher München, Inhaber Ute Völcker, Leienfelsstr. 28, 81243 München, im Folgenden Spuensucher genannt) anbietet. Für Verträge mit Spurensucher München gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

 

Spuensucher München bietet Führungen, touristische Dienstleistungen und Events in eigener Durchführung und Verantwortung an sowie vermittelt diese an ausgewählte Partner. Spurensucher behält sich vor, einzelne Führungen oder Dienstleistungen an externe Partner weiterzugeben. In diesem Fall wird explizit gegenüber dem Kunden darauf hingewiesen. In diesem Fall wird der Vertrag mit dem Partner abgeschlossen und es gelten die AGBs des jeweiligen Partners.

 

§ 2 Anfragen, Buchungen und Leistungen

Anfragen und Buchungen können telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Spurensucher benötigt dazu Angaben bezüglich Art und Dauer, Ansprechpartner mit Adresse, gewünschtes Datum der Führung, voraussichtliche Teilnehmerzahl, Art der Gruppe (Firmenausflug, Schulklasse, Privatgruppe). Bei Überschreitung einer Teilnehmerzahl von 30 Personen wird die Gruppe von mehreren Stadtführern betreut.

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der gewählten Führung oder dem individuell vereinbarten Programm und gemäß der Auftragsbestätigung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Spurensucher München. 

 

Spurensucher München behält sich vor, aus Gründen wie höherer Gewalt, Einschränkungen z. B. durch etwaige Zutrittsbeschränkungen im öffentlichen Raum, Öffnungszeiten bzw. Art der Gruppe das Programm zu ändern. Die beschriebenen Touren sind als Vorschläge zu betrachten. Die endgültige Entscheidung trifft der jeweilige Stadtführer vor Ort. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge eines Abbruchs bei Nichtgefallen, Krankheit oder einer vorzeitigen Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch.

 

§ 3 Vertragsinhalte und Pflichten

Die vertragliche Pflicht von Spurensucher ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung von Führungen und anderen Dienstleistungen sowie der Vermittlung der gebuchten Leistung. 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme eines Auftrags eines Kunden durch Spurensucher. Jede Anfrage an Spurensucher eine Leistung zu erbringen bzw. zu vermitteln stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Leistungsträger dar. Ist diese Leistung noch verfügbar und kommt ein Vertrag zwischen dem Leistungsträger und dem  Kunden zustande, finden zusätzlich die AGBs sowie sonstige Regelungen der jeweiligen Leistungsträger Anwendung, über welche sich der Kunde informieren muss. Mängel bei der Vermittlung von Spurensucher sind diesem gegenüber unverzüglich anzuzeigen, um Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch Spurensucher möglich gewesen wäre.

 

§ 4 Haftungsbeschränkung

Spurensucher haftet lediglich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln. Für Schäden, welche die Kunden sich gegenseitig zufügen, haften diese selbst. Bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, haftet Spurensucher nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Spurensucher auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, und ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe des dreifachen Preises der vermittelten Leistung.

 

Spurensucher haftet nicht für konkrete Inhalte, die Richtigkeit vermittelter Informationen bei den Stadtführungen. Bei vermittelten Dienstleistungen haftet Spurensucher für die Vermittlung entsprechend der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Für die Durchführung der Leistungen durch die Leistungsträger ist jede Haftung von Spurensucher ausgeschlossen, sofern er nicht selbst Leistungen im eigenen Namen anbietet.

 

Spurensucher übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Internetseite von Spurensucher, sowie für systembedingte Ausfälle und Störungen der technischen Anlagen und den Ausfall von Kommunikationsnetzen. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Spurensucher ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vermittlungsvertrages, sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

 

Spurensucher haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Ausfälle im öffentlichen Nahverkehr, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von Spurensucher oder deren vermittelten Leistungsträgern beeinflusst werden.

 

Bei vermittelten oder selbst erbrachten Stadtführungen gilt zusätzlich:

Stadtführungen mit dem Rad sind nur über die Radmiete durch die Gäste selbst möglich. Spurensucher übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die während der Radtour entstehen. Spurensucher übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die während unserer Radtouren und Stadtführungen mit dem Rad entstehen. Stadtführungen zu Fuß bewegen sich in städtischem Gebiet auf öffentlichem Gelände. Spurensucher übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die während unserer Stadtführungen entstehen. Hierbei ist jeder unserer Gäste für sich selbst verantwortlich.

 

Bei geführten Bustouren weist Spurensucher darauf hin, dass Spurensucher keine Busse besitzt oder vermietet. Wir bieten Stadtführungen und Fahrten im mitgebrachten Bus der Gäste an oder wir mieten für unsere Gäste ein Busunternehmen. Spurensucher übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die während unserer Stadtführungen im Bus entstehen. Hierfür ist ganz allein der Leistungserbringer bezüglich des Transportmittels verantwortlich.

 

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

 

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§ 5 Zahlungsbedingungen

Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß der ausgeschriebenen Führungen und Dienstleistungen. Grundsätzlich muss die Zahlung vor Leistungsbeginn bzw. spätestens vor Beginn der Führung erfolgen. Zahlungen sind vereinbarungsgemäß per Überweisung, Sofort-Überweisung oder PayPal möglich. Unternehmen zahlen entsprechend der Vereinbarung auf Rechnung per Überweisung. Grundsätzlich gelten 14 Tage netto nach Rechnungserhalt als Zahlungsziel. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.

 

Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. Zahlung mit Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

 

§ 6 Umbuchung, Storno und Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit nach den Bestimmungen des zwischen ihm und dem Leistungsträger jeweils abgeschlossenen Vertrages vor Beginn der jeweiligen Führung oder Dienstleistung zurücktreten, wobei Stornogebühren von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Stornierung und Umbuchungen sollten nur schriftlich unter Angabe der jeweiligen Führung oder Dienstleistung erfolgen.

 

Bei vermittelten oder selbst erbrachten Stadtführungen gelten darüber hinaus Stornogebühren in Höhe von:

15% vom 30. bis 15.Tage vor Beginn dieser,

40% vom 14. bis 07.Tage vor Beginn dieser,

70% vom 06. bis 01.Tage vor Beginn dieser,

am Tage des Leistungsbeginns 100 % des vereinbarten Preises.

Änderungen des Tour- bzw. Veranstaltungstermins, der Personen der Teilnehmer oder sonstiger Leistungen gelten als Umbuchung. Des Weiteren muss der Kunde bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15 Euro pro zusätzliche Person bezahlen.

 

Spurensucher kann bei Stornierung oder Umbuchung wahlweise die angegebenen Pauschalen geltend machen oder den Schaden konkret berechnen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Spurensucher. Möchte der Kunde, dass statt seiner selbst ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, so muss das in Absprache mit Spurensucher erfolgen, welcher dem Eintritt des Dritten widersprechen kann.

 

Die Kunden sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.

 

Spurensucher kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn der vereinbarte Preis ungeachtet einer Mahnung nicht vertragsgemäß bezahlt wird. Tritt Spurensucher vom Vertrag zurück oder kündigt aus einem der oben genannten Gründe, so behält Spurensucher den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erbrachten Beträge.

 

§ 7 Datenschutz

(1) Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor. 

 

Im Rahmen des Auftrages speichern, erheben und verwenden wir ihre persönlichen Daten nur zur Erbringung der Dienstleistung und zur Auftragserfüllung. Dies gilt auch bei der Beantwortung ihrer Fragen, der Angebotserstellung und dem Zusenden von Informationen. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn dies ist zur Dienstleistungserbringung bzw. Einhaltung des Vertrages notwendig. 

 

Auf Nachfrage erhalten sie jederzeit und ohne Angaben von Gründen Auskunft über ihre bei uns gespeicherten Daten. Sie können jederzeit die bei uns hinterlassenen Daten berichtigen, sperren oder löschen lassen. Ebenso können sie jederzeit die Einwilligung zur Verwendung und Erhebung ihrer Daten ohne Angabe von Gründen widerrufen.

 

Um ihre Daten vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff zu schützen haben wir umfassende Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Diese werden regelmäßig überprüft und dem technologischen Fortschritt angepasst. Nach Erfüllung des Vertrages sowie der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften werden ihre personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn sie haben einer darüber hinausgehenden Verwendung ihrer Daten zugestimmt.

 

§ 8 Sonstiges

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Spurensucher gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Spurensucher ist München.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

München, den 12.07.2016

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